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Benützungsordnung

Auszug aus der Benützungsordnung der Österreich-Bibliothek Ruse

1. Die Benützung der Bibliothek ist kostenlos.
2. Die Benützung der Bestände der Bibliothek ist nur mit einer gültigen Benützungskarte gestattet.
3. Die Karte darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
4. Ein Teil der Bestände kann entlehnt werden, ein anderer Teil ist von der Entlehnung ausgeschlossen (Präsenzbestände).
5. Die BenützerInnen können nicht mehr als 3 Bücher gleichzeitig entlehnen.
6. Die Entlehnfrist beträgt 1 Monat. Sie kann um noch 1 Monat nach Vorlage der entlehnten Bücher verlängert werden. Mit Ablauf der Entlehnfrist sind sie unaufgefordert zurückzustellen.
7. Die Bestände und das Inventar der Bibliothek sind mit größter Schonung zu behandeln. Jede Art der Beschädigung und Verschmutzung der Bestände ist zu vermeiden. Als Beschädigung gelten auch Eintragungen jeder Art, wie Anstreichungen und Berichtigungen, sowie das Knicken von Blättern.
8. Bei Beschädigung oder Verlust ist voller Ersatz gemäß den gültigen Vorschriften zu leisten.
9. Im Biblotheksraum ist jedes störende Verhalten zu unterlassen.
10. Essen, Trinken, Rauchen und die Verwendung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
11. Den Personen, die der Benützungsordnung zuwiderhandeln, kann das Benützungsrecht für 1 Monat oder fristlos eingeschränkt werden.